Deutschland: Bundespräsident und Bundesversammlung
- Deutschland: Bundespräsident und Bundesversammlung
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Der Bundespräsident ist das
Staatsoberhaupt der
Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung gewählt, die ausschließlich für die Wahl des Bundespräsidenten geschaffen wurde. Sie wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages einberufen und besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Landtagen nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl delegiert werden. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre, seine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der
Parlamentarische Rat hatte sich bemüht, die Fehler der
Weimarer Verfassung von vornherein auszuschalten, und deshalb nicht nur auf die direkte Wahl durch das Volk verzichtet, sondern auch dem Bundespräsidenten im wesentlichen rein repräsentative Aufgaben zugewiesen. Der Bundespräsident schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor, ernennt und entlässt auf Ersuchen des Deutschen Bundestages den Bundeskanzler und auf dessen
Vorschlag hin die Bundesminister. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich und schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die
Botschafter und Gesandten der ausländischen Staaten, mit denen
diplomatische Beziehungen unterhalten werden. Außerdem werden von ihm die
Bundesrichter, Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere der deutschen
Bundeswehr ernannt und entlassen. Im Einzelfall übt der Bundespräsident das Begnadigungsrecht aus. Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Zum ersten Bundespräsidenten wählte die Bundesversammlung am 12.
September 1949 den Vorsitzenden der
FDP,
Professor Theodor Heuss.
Universal-Lexikon.
2012.
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